|
1.Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Schiedsrichter sind ebenfalls beitragsfrei hier wird durch ein gesonderter Vertrag die Beitragspflicht geregelt.
2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für die Abteilungen
Turnen : Erwachsene : 76 € Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 52 € Familienbeitrag 150 €
Fußball: Erwachsene : 76 € Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 52 € Familienbeitrag 150 €
Volleyball : Erwachsene : 76 € Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 52 € Familienbeitrag 150 €
Tischtennis : Erwachsene : 76 € Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 52 € Familienbeitrag 150 €
Der Familienbeitrag gilt für Eltern mit Kindern, die dass 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vollendet ein Mitglied das 18. Lebensjahr, dann ändert sich die bisherige Familienmitgliedschaft in eine Einzelmitgliedschaft.
Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 € erhoben. Für die Abteilungen in denen Pässe benötigt werden gelten folgende Passgebühren : Kinder/Jugendliche 8 € , Erwachsene 10 €
Ab dem Jahr 2010 wird ein passiver Beitrag in Höhe von 48 € erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag und die Umlage werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Bleibt der Betrag für ein Jahr geschuldet , wird das Mitglied nach angemessener Mahnfrist zum 30.06.des Jahres aus dem Verein ausgeschlossen. Veränderngen der Bankdaten,Adresse,etc. die dem Verein nicht mitgeteilt wurden, werden mit einer Gebühr von 3€ berechnet, die Zulasten des Kontoinhabers gehen.
3. Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
4. Der Jahresbeitrag wird nicht, auch nicht anteilig, erstattet, wenn die Mitgliedschaft nach § 7 der Satzung erlischt.
5. Aufgrund eines Kooperationsvertrages mit dem VTB werden für Mitglieder der Takwon-Do Abteilung zusätzlich gesonderte Beiträge erhoben. Diese sind der Beitragsordnung des VTB zu entnehmen.
Die Beitragsordnung wurde am 19.03.2009 von der Mitgliederversammlung in der ahreshauptversammlung beschlossen. Alle vorhergehenden Beitragsordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit .
|
 |
|
|